Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 14.05.1969

Rechtsprechung
   BVerwG, 14.05.1969 - IV C 19.68   

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https://dejure.org/1969,27
BVerwG, 14.05.1969 - IV C 19.68 (https://dejure.org/1969,27)
BVerwG, Entscheidung vom 14.05.1969 - IV C 19.68 (https://dejure.org/1969,27)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Mai 1969 - IV C 19.68 (https://dejure.org/1969,27)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Errichtung von Fischereihütten im Außenbereich - Prüfung der Ernsthaftigkeit der Betreibung eines Betriebes - Privilegierung der landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit von Fischerhütten im Außenbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 34, 1
  • MDR 1970, 264
  • MDR 1970, 418
 
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Wird zitiert von ... (109)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 29.04.1964 - I C 30.62

    Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1969 - IV C 19.68
    Daß diese Betrachtungsweise nicht etwa zur Privilegierung von Wochenendhäusern und den ihnen vergleichbaren Baulichkeiten führt und führen darf (vgl. dazu insbesondere dasUrteil vom 29. April 1964 - BVerwG I C 20.62 - in BVerwGE 18, 247 [248]), mag zur Vermeidung von Mißverständnissen ausdrücklich hervorgehoben werden.
  • BVerwG, 30.06.1964 - I C 80.62

    Außenbereichsvorhaben; Begriff des "Dienens"

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1969 - IV C 19.68
    Die Beschränkung der Privilegierung auf die wahrhaft erforderlichen - und nicht etwa nur, was im Rahmen von § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG wesentlich wäre, der Fischzucht dienenden (vgl. dasUrteil vom 30. Juni 1964 - BVerwG I C 80.62 - in BVerwGE 19, 75 [76 f.]) - Fischerhütten rechtfertigt sich unmittelbar aus dem Wortlaut und Sinn des § 35 Abs. 1 Nr. 4 BBauG.
  • BVerwG, 28.04.1964 - I C 64.62

    Rechtsanspruch auf Erteilung einer Bodenverkehsgenehmigung; Geordnete

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1969 - IV C 19.68
    Dieses Ergebnis wird ferner durch die Einsicht bestätigt, daß § 35 BBauG den Außenbereich möglichst weitgehend von einer Bebauung freihalten will(Urteil vom 28. April 1964 - BVerwG I C 64.62 - in BVerwGE 18, 242 [246]).
  • BVerwG, 04.11.1968 - Gr. Sen. 1.67

    Umfang des Bestehens des Vertretungserfordernisses nach § 67 Abs. 1

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1969 - IV C 19.68
    Gegen die Zulässigkeit der Revision des Vertreters des öffentlichen Interesses bestehen entgegen der vom Kläger vertretenen Auffassung keine Bedenken (vgl. dazu den Beschluß des Großen Senats vom 4. November 1968 - BVerwG Gr. Sen. 1 und 2.67 - [DÖV 1969, 251]).
  • BVerwG, 17.07.1967 - IV B 180.66

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Jagdhütte im Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1969 - IV C 19.68
    Die Privilegierung einer Fischerhütte hängt über das Gesagte hinaus davon ab, ob die Durchführung der Fischzucht die Errichtung der Hütte erfordert, - was zugleich (wie bei Jagdhütten) einschließt, daß eine etwa zulässige Hüfte auch in ihrem Umfang, ihrer konkreten Zweckbestimmung und ihrer Einrichtung auf das beschränkt bleiben muß, was sich an unabweisbaren Bedürfnissen aus der Fischzucht ergibt (vgl. zur Privilegierung von Jagdhütten namentlich denBeschluß vom 17. Juli 1967 - BVerwG IV B 180.66 - [Buchholz BVerwG 406.11, § 55 BBauG Nr. 45]).
  • BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 20.93

    Bauplanungsrecht: Privilegierung von Windkraftanlagen

    Diese bloß formale Ausrichtung führt zu einer tatbestandlichen Weite, die durch erhöhte Anforderungen an die übrigen Privilegierungsvoraussetzungen ausgeglichen werden muß, da sich nur so die Gefahr abwenden läßt, daß das gesetzgeberische Ziel, den Außenbereich vor einer unangemessenen Inanspruchnahme zu schützen, verfehlt wird (vgl. BVerwGE 34, 1 und Urteil vom 3. Mai 1974 - BVerwG 4 C 10.71 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 109).
  • BVerwG, 03.11.1972 - IV C 9.70

    Begriff der Landwirtschaft und des "Dienens"

    § 35 Abs. 1 Nr. 4 BBauG hilft dem Kläger jedenfalls deshalb nicht, weil das in Rede stehende Vorhaben für den vom Kläger verfolgten Zweck nicht unerläßlich, vielmehr "die Verfolgung des Zwecks ... auch ohne die Ausführung des Vorhabens (bzw. eines Vorhabens in dieser Form) möglich ist" (Urteil vom 14. Mai 1969 - BVerwG IV C 19.68 - in BVerwGE 34, 1 [BVerwG 14.05.1969 - IV C 19/68] [3]).
  • BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 54.85

    Gesicherte Erschließung - Begriff - Zuwegung - Rechtliche Sicherung -

    Nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BBauG/BauGB privilegiert wäre die Voliere des Klägers schließlich nur dann, wenn sie seinem Betrieb nicht nur dienen, sondern darüber hinaus zur Wahrnehmung des Zweckes erforderlich wäre (BVerwG, Urteil vom 14. Mai 1969 - BVerwG 4 C 19.68 -, BVerwGE 34, 1 ; vgl. auch BVerwGE 48, 109).
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   BVerwG, 14.05.1969 - IV C 20.68   

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BVerwG, 14.05.1969 - IV C 20.68 (https://dejure.org/1969,484)
BVerwG, Entscheidung vom 14.05.1969 - IV C 20.68 (https://dejure.org/1969,484)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Mai 1969 - IV C 20.68 (https://dejure.org/1969,484)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit von Fischerhütten im Außenbereich - Fischzucht als landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich privilegierter Betrieb - Anerkennung einer Fischzucht als Landwirtschaft - Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich - Grundsatz der größtmöglichen Freihaltung des ...

  • rechtsportal.de

    BBauG § 35 Abs. 1 Nr. 4
    Zulässigkeit einer Fischerhütte im Außenbereich

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 29.04.1964 - I C 30.62

    Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1969 - IV C 20.68
    Daß diese Betrachtungsweise nicht etwa zur Privilegierung von Wochenendhäusern und den ihnen vergleichbaren Baulichkeiten führt und führen darf (vgl. dazu insbesondere das Urteil vom 29. April 1964 - BVerwG I C 30.62 - in BVerwGE 18, 247 [248]), mag zur Vermeidung von Mißverständnissen ausdrücklich hervorgehoben werden.
  • BVerwG, 14.05.1969 - IV C 19.68

    Zulässigkeit von Fischerhütten im Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1969 - IV C 20.68
    Dazu ist in Übereinstimmung mit dem Urteil vom 14. Mai 1969 - BVerwG IV C 19.68 - im einzelnen folgendes zu sagen: Fischerhütten sollen - von weiteren Anforderungen abgesehen - im Außenbereich ausgeführt werden, wenn sie nach Lage der Dinge nur dort objektiv angemessen sind, nämlich nur dort wegen ihrer besonderen Zweckbestimmung einen Sinn erfüllen.
  • BVerwG, 30.06.1964 - I C 80.62

    Außenbereichsvorhaben; Begriff des "Dienens"

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1969 - IV C 20.68
    Die Beschränkung der Privilegierung auf die wahrhaft erforderlichen - und nicht etwa nur, was im Rahmen von § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG wesentlich wäre, der Fischzucht dienenden (vgl. das Urteil vom 30. Juni 1964 - BVerwG I C 80.62 - in BVerwGE 19, 75 [76 f.]) - Fischerhütten rechtfertigt sich unmittelbar aus dem Wortlaut und Sinn des § 35 Abs. 1 Nr. 4 BBauG.
  • BVerwG, 28.04.1964 - I C 64.62

    Rechtsanspruch auf Erteilung einer Bodenverkehsgenehmigung; Geordnete

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1969 - IV C 20.68
    Dieses Ergebnis wird ferner durch die Einsicht bestätigt, daß § 35 BBauG den Außenbereich möglichst weitgehend überhaupt von einer Bebauung freihalten will (Urteil vom 28. April 1964 - BVerwG I C 64.62 - in BVerwGE 18, 242 [246]).
  • BVerwG, 27.10.1964 - I B 35.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1969 - IV C 20.68
    An dieser Erforderlichkeit fehlt es nämlich von vornherein bei der Verfolgung eines Zweckes, der zumindest letztlich nur auf eine individuelle und die Allgemeinheit insoweit ausschließende Nutzung des Außenbereichs als Erholungslandschaft hinausläuft (vgl. dazu auch den Beschluß vom 27. Oktober 1964 - BVerwG I B 35.63 - [Buchholz BVerwG 406.11, § 35 BBauG Nr. 15]).
  • BVerwG, 17.07.1967 - IV B 180.66

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Jagdhütte im Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1969 - IV C 20.68
    Die Privilegierung einer Fischerhütte hängt über das Gesagte hinaus davon ab, ob die Durchführung der Fischzucht die Errichtung der Hütte erfordert, - was zugleich (wie bei Jagdhütten) einschließt, daß eine etwa zulässige Hütte auch in ihrem Umfang, ihrer konkreten Zweckbestimmung und ihrer Einrichtung auf das beschränkt bleiben muß, was sich an unabweisbaren Bedürfnissen aus der Fischzucht ergibt (vgl. zur Privilegierung von Jagdhütten namentlich den Beschluß vom 17. Juli 1967 - BVerwG IV B 180.66 - [Buchholz BVerwG 406.11, § 35 BBauG Nr. 45]).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.08.2010 - 3 L 108/10

    Privilegierung einer Koizuchtanlage

    Dazu aber käme es, wenn für ein Vorhaben, das "wegen seiner besonderen Zweckbestimmung nur im Außenbereich ausgeführt werden soll", eine allgemeine Sinn-Beziehung zum Außenbereich genügte, während bei land- oder forstwirtschaftlichen Vorhaben noch zusätzlich gefordert wird, dass sie einem "Betrieb" dienen und "nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche" einnehmen (BVerwG, U. v. 14.05.1969 - IV C 20.68 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 83, zit. nach juris).
  • BVerwG, 15.09.1970 - IV B 219.69

    Außenbereichsvorhaben; Imkerei keine Landwirtschaft i.S. des BBauG

    Wie jedoch das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden hat, ist den vom Gesetzgeber aufgeführten Beispielen gemeinsam, daß es sich in allen Fällen um eine unmittelbare Bodenertragsnutzung handelt (vgl. Urteile vom 14. Mai 1969 - BVerwG IV C 19.68 - [BVerwGE 34, 1 [BVerwG 14.05.1969 - IV C 19/68]] und - BVerwG IV C 20.68 - [RdL 1970, 24]).
  • BVerwG, 27.09.1973 - IV B 90.73

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    In den weiteren von der Beschwerde angeführten Entscheidungen, nämlich in den Urteilen vom 14. Mai 1969 - BVerwG IV C 19.68 - [BVerwGE 34, 1 [BVerwG 14.05.1969 - IV C 19/68]] und - BVerwG IV C 20.68 - [RdL 1970, 24], die sich mit Fischereibetrieben beschäftigen, und dem Beschluß vom 15. September 1970 - BVerwG IV B 219.69 - [BRS 23 Nr. 76], der die Imkerei betrifft, ist zwar gesagt worden, daß es sich bei einem landwirtschaftlichen Betriebe "um eine unmittelbare Bodenertragsnutzung handele".
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV B 14.69

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde - Aufbau und Betrieb einer Bienenzucht

    Welche rechtlichen und tatsächlichen Anforderungen an ein Vor haben im Außenbereich im Sinn von § 35 Abs. 1 Ziff. 4 BBauG zu stellen sind, hat der erkennende Senat unter Zusammenfassung seiner bisherigen Einzelerkenntnisse im Urteil vom 14. Mai 1969 - BVerwG IV C 20.68 - rechtsgrundsätzlich ausgesprochen.
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